Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2077) Schadenteilung zwischen Bus und Pkw

(jlp). Ist bei einem Verkehrsunfall unaufklärbar, ob der Fahrer eines Linienbusses beim Abfahren von der Haltestelle den Fahrtrichtungsanzeiger gesetzt hat, kann ein Verstoß des vorbeifahrenden Kraftfahrers (Ermöglichung der ungehinderten Abfahrt von der Haltestelle) ebenso wenig angenommen werden wie ein Verstoß des Busfahrers (Beachtung der besonderen Sorgfaltspflicht beim Anfahren vom Fahrbahnrand). Unter diesen Gegebenheiten ist eine Haftungsverteilung 50 : 50 gerecht und angemessen.

Landgericht Saarbrücken, Az.: 13 S 209/11

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