Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2080) Rückzahlung von Schulungskosten

(jlp). Sieht eine formularmäßige Vereinbarung im Arbeitsvertrag die Rückzahlung von Schulungskosten im Fall einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers vor, so ist die Vereinbarung nur wirksam, sofern darin ausdrücklich Kündigungen ausgenommen sind, die in der Sphäre des Arbeitgebers liegen. Es ist nicht zulässig, die Rückzahlungspflicht schlechthin an das Ausscheiden des Arbeitnehmers zu knüpfen, denn die Rückzahlungsvereinbarung stellt nur dann eine ausgewogene Gesamtregelung dar, sofern es der Arbeitnehmer selbst in der Hand hat, durch eigene Betriebstreue einer Rückzahlung zu entgehen.

Bundesarbeitsgericht, Az.: 3 AZR 791/09

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