Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2081) Kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

(jlp). Ein Fahrtenbuch muss eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Aufzeichnungen bieten, sodass der zu versteuernde Anteil (Privatfahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) an der Gesamtfahrleistung mit vertretbarem Aufwand überprüft werden kann. Ein mittels eines Computerprogramms erstelltes Fahrtenbuch genügt dann nicht den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, wenn bei den mit einem Tabellenkalkulationsprogramm erstellten Tabellenblättern sowie den zugrunde liegenden handschriftlichen Aufzeichnungen nicht ausgeschlossen werden kann, dass später Manipulationen hinsichtlich der gefahrenen Kilometer vorgenommen worden sind.

Bundesfinanzhof, Az.: VI B 12/11

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