Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(2090) Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad
(jlp). Auch ein stark alkoholisiert angetroffener Fahrradfahrer kann zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verpflichtet werden. Dies gilt auch dann, wenn nur eine einzige Fahrrad-Trunkenheitsfahrt bekannt geworden ist, sofern eine erhebliche Alkoholisierung (hier: 1,93 Promille) vorgelegen hat. Auch ein erheblicher Zeitablauf zwischen der Trunkenheitsfahrt und der Kenntnis der Fahrerlaubnisbehörde von der Trunkenheitsfahrt (2 Jahre und 4 Monate) hindert die Anordnung der MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) selbst dann nicht, wenn in diesem Zeitraum weitere verkehrsrechtliche Zuwiderhandlungen nicht festzustellen sind.
Verwaltungsgericht Münster, Az.: 10 L 222/11