Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2093) Mit Nachzüglern ist zu rechnen

(jlp). Fahrzeugführer, die mit ihrem Fahrzeug in eine ampelgesteuerte Kreuzung bei Grün einfahren und die dann hinter vorausfahrenden Fahrzeugen stehen, muss das Verlassen der Kreuzung ermöglicht werden. Dies auch dann, wenn diese Ampel zwischenzeitlich auf Rot umgeschaltet hat. Der Querverkehr, der nunmehr grünes Lichtzeichen hat, muss dem auf der Kreuzung verbliebenen Nachzügler so die Möglichkeit einräumen, die Kreuzung zu verlassen. Wer bei Grün zügig, das heißt fliegend in die Kreuzung einfährt, kann sich auf den Vertrauensgrundsatz der uneingeschränkten Vorfahrtberechtigung zwar berufen. Er muss nicht mit verbotenem Querverkehr, wohl aber mit Nachzüglern rechnen. Allerdings darf auch der Nachzügler nicht blindlings darauf vertrauen, dass er vorgelassen wird. Deshalb tragen bei einem Verkehrsunfall beide Verkehrsteilnehmer 50 Prozent des Schadens.

Oberlandesgericht Köln, Az.: 7 U 163/11

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