Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2101) Fahrerlaubnisprüfung in deutscher Sprache

(jlp). Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, dass seit dem 01.01.2011 Fahrerlaubnisprüfungen nur noch in deutscher Sprache und in den aufgezählten, aufgelisteten Sprachen (so unter anderem Englisch) abgelegt werden können. Der Antrag eines Führerscheinprüflings, die theoretische Fahrerlaubnisprüfung in tamilischer Sprache ablegen zu können, war damit zurückzuweisen.

OVG Berlin-Brandenburg, Az.: 1 S 100/11

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