Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2102) Keine Halterhaftung für Parkplatzgebühren

(jlp). Wird ein Fahrzeug auf einem privaten, kostenpflichtigen Parkplatz abgestellt, so kommt ein Parkplatzbenutzungsvertrag nur mit dem Fahrer des abgestellten Fahrzeugs und nicht mit dem Halter des Fahrzeugs zustande. Wird dieser Kfz-Halter trotzdem vom Parkplatzbetreiber durch eine Zahlungsklage vor dem Amtsgericht in Anspruch genommen, so ist es durchaus zulässig, dass der Fahrzeughalter nach gut einem halben Jahr erklärt, er sei nicht auf dem Parkplatz gewesen und er wisse auch nicht, wem er zum damaligen Zeitpunkt das Fahrzeug überlassen hat. Eine solche Klage auf Zahlung der Parkplatzgebühren hat daher gegen den Fahrzeughalter regelmäßig keinen Erfolg.

Amtsgericht Bremen, Az.: C 478/10

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