Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2105) Rückschaupflicht des Radfahrers

(jlp). Ordnet sich ein Radfahrer in der Absicht nach links abzubiegen vom Fahrbahnrand zur Fahrbahnmitte ein und ist dies für einen nachfolgenden Autofahrer trotz ungünstiger Sichtverhältnisse erkennbar, entsteht eine unklare Verkehrslage, in der ein Überholen mit unveränderter Geschwindigkeit nicht zulässig ist. Auch wenn sich ein Radfahrer ordnungsgemäß eingeordnet hat, muss er sich vergewissern, dass ein Abbiegen nach links gefahrlos möglich ist. Das heißt, auch er muss einer doppelten Rückschaupflicht nachkommen, wenn er gefahrlos abbiegen will.

Oberlandesgericht Oldenburg, Az.: 14 U 30/11

Zurück