Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2110) Meldepflicht des erkrankten Arbeitnehmers

(jlp). Dauert eine erkrankungsbedingte Arbeitsunfähigkeit über den zunächst bescheinigten Zeitraum hinaus an, so trifft den erkrankten Arbeitnehmer die Pflicht, dem Arbeitgeber die Fortdauer unverzüglich anzuzeigen. Enthält der Arbeitsvertrag keine Regelung, die für den Arbeitnehmer diese Rechtslage verdeutlicht, so kann der Arbeitgeber nicht schon den ersten Verstoß gegen diese Anzeigepflicht zum Gegenstand einer Abmahnung machen. Vielmehr hat er den betreffenden Pflichtenkreis des Arbeitnehmers zunächst klarzustellen, ehe er gegebenenfalls im Wiederholungsfall abmahnen kann.

Arbeitsgericht Berlin, Az.: 28 Ca 6569/12

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