Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2114) Überfahren des Radschutzstreifens durch Pkw

(jlp). Der Autofahrer darf den auf der Vorfahrtstraße befindlichen Schutzstreifen für Radfahrer nutzen, um an den verkehrsbedingt haltenden Verkehrsteilnehmern zum Erreichen einer weiter vorn befindlichen Rechtsabbiegespur vorbeizufahren, wenn der Schutzstreifen nicht von Radfahrern genutzt wird. Die Nutzung eines Radschutzstreifens setzt aber voraus, dass keine Radfahrer gefährdet werden. Nicht zulässig ist es, diesen Streifen dauerhaft als dritte Fahrspur zu nutzen.

Amtsgericht Berlin-Mitte, Az.: 108 C 3467/10

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