Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(2121) Verkehrsverstoß bei Probefahrt
(jlp). Überlässt ein Kfz-Halter sein Fahrzeug einem ihm unbekannten Fahrer anlässlich eines Verkaufsgespräches zu einer Probefahrt, so ist der Kfz-Halter/Verkäufer verpflichtet, Name und Anschrift des Fahrers festzustellen. Er ist weiter verpflichtet, sich über diese Person Notizen zu machen, um so später, gegebenenfalls bei einem Verkehrsverstoß, den Fahrzeugführer identifizieren zu können. Diese Anforderungen gelten auch dann, wenn der Kfz-Halter selbst als Beifahrer an der Probefahrt teilnimmt. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt und lässt sich so der eigentliche Fahrzeugführer nicht feststellen, kann gegen den Kfz-Halter die Führung eines Fahrtenbuches angeordnet werden.
Verwaltungsgericht Braunschweig, Az.: 6 A 89/12