Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2122) Ein leichtsinniger Fußgänger

(jlp). Betritt ein Fußgänger unter Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung in unverantwortlicher und leichtsinniger Weise eine viel befahrene Fahrbahn zum Überqueren und gefährdet er sich durch dieses Verhalten selbst in hohem Maße, so ist er im Fall einer Kollision mit einem Fahrzeug allein schuld. Er haftet damit auch allein für die Unfallfolgen. Die sogenannte Betriebsgefahr des Fahrzeuges kommt nicht zum Tragen.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 6 U 59/12

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