Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2124) Dankesklausel im Arbeitszeugnis

(jlp). In einem Arbeitszeugnis hatte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer lediglich gute Wünsche für die Zukunft ausgesprochen. Dies reichte dem Arbeitnehmer nicht. Er war der Auffassung, dass zumindest bei der gegebenen sehr guten bis guten Leistungs- und Verhaltensbewertung die Dankes- und Bedauernsformel nicht einfach weggelassen werden kann, weil dies bei einem objektiven Zeugnis zu einer Abwertung der Beurteilung führt. Dieser Auffassung schloss sich auch das Arbeitsgericht München an, weil die Verwendung solcher Schlussformeln heute überwiegend üblich ist.

Arbeitsgericht München, Az.: 23 Ca 8191/11

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