Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(2133) Abgeltung von Überstunden
(jlp). Eine Klausel im Arbeitsvertrag, nach der in der vereinbarten Monatsvergütung die ersten 20 Überstunden monatlich "mit drin" sind, ist weder überraschend noch intransparent. Der Umstand, dass Arbeitgeber versuchen, Überstunden pauschal abzugelten, ist im Arbeitsleben weit verbreitet. Damit weiß der Arbeitnehmer hinreichend genau, was auf ihn zukommt. Der Umstand, dass die Klausel keine Aussagen darüber trifft, unter welchen Umständen der Arbeitgeber Überstunden anordnen darf, steht einer Transparenz nicht entgegen.
Bundesarbeitsgericht, Az.: 5 AZR 331/11