Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2138) Auch Motorroller darf abgeschleppt werden

 

(jlp). Auch ein Motorroller, der in der Fußgängerzone vorschriftswidrig abgestellt wird, kann abgeschleppt werden, wenn sich der Fahrzeugführer mit dem Parken in der Fußgängerzone auf rücksichtslose Weise einen Vorteil verschafft. Dass es sich hier nicht um einen Pkw, sondern um einen Motorroller handelt, rechtfertigt keine andere Beurteilung. Allein der Größenunterschied zwischen einem Pkw und einem zweirädrigen Kraftfahrzeug ändert nichts an der grundsätzlich gegebenen Funktionsbeeinträchtigung der Fußgängerzone, die immer dann eintritt, wenn Kraftfahrzeuge eine Fußgängerzone befahren und dort widerrechtlich abgestellt werden.

 

Verwaltungsgericht Mainz, Az.: 1 K 1673/11.MZ

 

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