Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2141) Kein Schadenersatz für beschädigten Laptop

(jlp). Wird ein in einem Kraftfahrzeug mitgeführter Gegenstand durch einen Unfall beschädigt, so besteht ein Anspruch des Geschädigten auf Schadenersatz gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung nur dann, wenn der Insasse den Gegenstand an sich trägt oder mit sich führt. Unzweifelhaft gehören hierzu Gegenstände wie Kleidung, Brille oder etwa Brieftasche. Das Mitführen von Handys ist heutzutage allgemein üblich, nicht jedoch der aus beruflichen Gründen mitgeführte Computer. Auch ein Laptop ist aufgrund seiner Größe und Handlichkeit kein Gegenstand, der üblicherweise in einem Kraftfahrzeug mitgeführt wird. Eine Entschädigungspflicht für einen Laptop besteht damit nicht.

Landgericht Erfurt, Az.: 1 S 101/12

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