Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2144) Bagatellmängel und „Montagsauto“

(jlp). Bagatellmängel, die die technische Funktionsfähigkeit eines Kraftfahrzeugs nicht beeinträchtigen, führen nicht zum Vorliegen eines "Montagsautos". Ein Käufer kann vom Kaufvertrag erst zurücktreten, wenn er dem Verkäufer die Möglichkeit der Mängelbeseitigung gegeben hat. Dies gilt auch dann, wenn bei einem neuen Wohnmobil insgesamt 35 kleinere Mängel festgestellt worden sind, diese Mängel aber im Wesentlichen nur die Optik und Ausstattung betreffen.

Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 140/12

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