Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(2147) Sonderrechte für Rettungsfahrzeuge
(jlp). Will ein Rettungsfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr Sonderrechte für sich in Anspruch nehmen, dann darf dies nicht rücksichtslos geschehen. Notwendig ist, dass das blaue Blinklicht und das Martinshorn in Betrieb genommen worden sind. Beide Warnvorrichtungen müssen gleichzeitig verwendet werden, um "freie Fahrt" zu schaffen. Nur Blaulicht und Martinshorn zusammen mahnen andere Verkehrsteilnehmer zu einer gesteigerten Aufmerksamkeit.
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., Az.: 24 U 45/12