Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(2153) Kein Aufbauseminar für Verkehrssünder
(jlp). Gegenüber einem Fahrzeugführer, dem ein Geschwindigkeitsverstoß von 8 km/h und gleichzeitig ein Handyverstoß vorgeworfen wird, ist die behördliche Anordnung eines Aufbauseminars nicht gerechtfertigt. Zwar liegen Verstöße gegen das Straßenverkehrsgesetz vor, doch handelt es sich weder um eine schwerwiegende noch um zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen. Mangels eintragungspflichtiger schwerwiegender Zuwiderhandlungen liegen die Voraussetzungen für die Anordnung eines Aufbauseminars damit nicht vor.
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Az.: 9 K 2511/11