Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2155) Fahrradfahrer auf Busspur entgegen Fahrtrichtung

(jlp). Befährt ein Radfahrer die Busspur entgegen der vorgesehenen Fahrtrichtung, verstößt er grob verkehrswidrig gegen die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten. Kommt es unter diesen Umständen zu einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, das aus einer Grundstücksausfahrt in den fließenden Verkehr einfahren will, dann haftet der Radfahrer wegen seines grob verkehrswidrigen Verhaltens für die Unfallfolgen allein.

Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Az.: 4 U 88/11

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