Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2156) Zeugnis: Kein Anspruch auf Dank und gute Wünsche

(jlp). Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ein Arbeitszeugnis mit Formulierungen abzuschließen, in denen er dem Arbeitnehmer für die Zusammenarbeit dankt und ihm für die Zukunft alles Gute wünscht. Denn das würde im Ergebnis bedeuten, dass der Arbeitgeber die bereits abgegebene Leistung und Verhaltensbeurteilung mit anderen Worten nochmals formelhaft wiederholt. Ohne gesetzliche Grundlage kann der Arbeitgeber somit nicht verurteilt werden, das Bestehen von persönlichen Empfindungen gegenüber dem Arbeitnehmer schriftlich zu bescheinigen.

Bundesarbeitsgericht, Az.: 9 AZR 227/11

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