Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(2160) Keine Haftung des Pannenhelfers
(jlp). Verursacht ein Pannenhelfer fahrlässig durch Unachtsamkeit einen Personenschaden bei der Person, der er helfen wollte, so kann diese Person keine Schaden- oder Schmerzensgeldansprüche gegen den Pannenhelfer geltend machen. Dem Pannenhelfer kommt insoweit § 105 I Satz 1 SGB VII zugute. Danach kommt eine Haftung nur bei Vorsatz in Frage.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: I-1 W 12/12