Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(2162) Schlaglöcher auf der Autobahn
(jlp). Autofahrer stehen Schadenersatzansprüche gegen den Straßenträger zu, wenn deren Fahrzeuge durch Schlaglöcher beschädigt werden und wenn auf der betroffenen Straße nicht vor solchen Schlaglöchern gewarnt wird. Dies jedenfalls dann, wenn der Straßenmeisterei der Zustand der Straße bekannt ist. Deshalb müssen Autofahrer vor solchen Gefahren durch ein Warnschild auf die "unebene Fahrbahn" aufmerksam gemacht werden, bis Maßnahmen zur Straßensanierung unternommen werden. Wurde diese Pflicht verletzt, dann ist dem betroffenen Autofahrer der Schaden zu ersetzen.
Landgericht Halle, Az.: 4 O 774/11