Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2163) Vorfahrtregelung im Kreisverkehr

(jlp). Autofahrer, die sich in einem Verkehrskreisel befinden, haben nicht automatisch Vorfahrt vor denjenigen Verkehrsteilnehmern, die in den Kreisverkehr einfahren. Ein solches Vorfahrtrecht besteht nur dann, wenn an der Einmündung das Zeichen für Kreisverkehr und für Vorfahrt gewähren angebracht ist. Fehlen diese Verkehrszeichen, bleibt es bei der üblichen Vorfahrtregelung rechts vor links.

Amtsgericht München, Az.: 343 C 8194/12

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