Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2164) Der Reißverschluss im Straßenverkehr

(jlp). Wird eine Fahrbahn durch ein Hindernis blockiert und wechselt ein Autofahrer, der sich auf dieser Fahrbahn befindet, deshalb die Spur, muss er jede Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer ausschließen. Der Autofahrer, der die andere, freie Spur benutzt, muss ihn nicht einfahren lassen. Bei einem Spurwechsel obliegt es nach der Straßenverkehrs-Ordnung dem wechselnden Autofahrer eine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Gegebenenfalls muss er anhalten oder vom Wechsel Abstand nehmen. Das Reißverschlussprinzip gilt nur beim Wegfall einer Fahrspur, nicht aber wenn die noch vorhandene Spur nur blockiert ist.

Amtsgericht München, Az.: 334 C 28675/11

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