Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(2165) Grenzwertige Blutalkoholwerte
(jlp). Beim Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr muss regelmäßig neben einer Geldbuße auch ein Fahrverbot verhängt werden. Dies gilt auch dann, wenn der kritische Blutalkoholwert nur ganz geringfügig (hier: 0,54 Promille) überschritten wird. Angesichts der Gefährlichkeit derartiger Ordnungswidrigkeiten ist ein Fahrverbot regelmäßig das angemessene Mittel. Einen "Rabatt" wegen geringfügiger Blutalkoholüberschreitung gibt es grundsätzlich nicht.
Oberlandesgericht Bamberg, Az.: 3 Ss OWi 1374/12