Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2168) Mietwagen nach Kfz-Unfall

(jlp). Nach einem Kfz-Unfall hat der Geschädigte für die Zeit der Fahrzeugreparatur einen Anspruch auf einen Mietwagen. Dieser Anspruch besteht selbst dann, wenn der Geschädigte pro Tag im Schnitt nur 6 Kilometer zurücklegt. Allein aus dem Umstand, dass tatsächlich mit dem angemieteten Fahrzeug nur eine geringe Wegstrecke zurückgelegt wird, kann nicht gefolgert werden, dass die Anmietung unwirtschaftlich war. Vielmehr sind bei der Überprüfung, ob die Anmietung unwirtschaftlich ist, die konkreten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Grundsätzlich kann zwar die geringe Fahrleistung für die Unwirtschaftlichkeit der Anmietung sprechen. In gewissen Konstellationen kann aber auch bei geringer Fahrleistung die Notwendigkeit der ständigen Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeugs die Anmietung rechtfertigen.

Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 290/11

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