Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2177) Haftung eines Schleppgespanns

(jlp). Kommt es zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein "Fahrzeuggespann", bestehend aus einem abschleppenden Fahrzeug und einem mittels starrer Stange abgeschleppten Fahrzeug, beteiligt ist, dann haftet der Fahrer des abgeschleppten Kraftfahrzeugs nicht für die Unfallschäden, wenn ihm selbst kein Lenk- oder Bremsfehler unterlaufen ist. Allein der Umstand, dass ein Fahrzeugführer erstmals ein mittels einer starren Stange geschlepptes Fahrzeug führt, begründet dabei noch keinen Fahrlässigkeitsvorwurf. 

Landgericht Dessau-Roßlau, Az.: 2 O 289/10

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