Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2198) Beliebige Lieferfristen

(jlp). Ein Internet-Warenhändler kann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Lieferfristen nicht so verwässern, dass diese "nur Richtwerte darstellen" und dass es sich nur um "ca-Fristen" handelt. Eine solche Leistungsangabe ist wettbewerbswidrig, weil der Kunde nicht in der Lage ist, das Fristende selbst zu erkennen oder zu errechnen. Hinzu kommt weiter, dass es gemäß § 308 Ziffer 1 BGB unzulässig ist, sich nicht hinreichend bestimmte Fristen für die Erbringung einer Leistung vorzubehalten.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: I-4 U 105/12

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