Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2200) Haftung für zu schnelles Fahren trotz Vorfahrt

(jlp). Kommt es zu einem Verkehrsunfall im Kreuzungsbereich zweier Straßen, dann kann auch der Vorfahrtberechtigte für die Unfallfolgen haften, nämlich dann, wenn er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 30 Prozent überschritten hat und wenn der wartepflichtige Fahrzeugführer langsam und sehr vorsichtig in die Kreuzung eingefahren ist. In einer solchen Verkehrssituation trifft den Vorfahrtberechtigten eine überwiegende Haftung, welche das Gericht mit 2/3 bewertete.

Oberlandesgericht München, Az.: 10 U 4938/12

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