Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(2204) Reifenschaden durch Fahrbahnveränderung
(jlp). Kommt es zu einem Reifenschaden am Fahrzeug, weil der Fahrzeugführer durch das Überfahren einer ungesicherten Auffräsung des Fahrbahnbelages nicht vorsichtig genug fährt, so haftet hierfür der Straßenbaulastträger, wenn die geschaffene Gefahrenlage leicht abgesperrt oder durch Warnschilder ohne Weiteres hätte abgesichert werden können. Allerdings muss sich der geschädigte Fahrzeugführer ein Mitverschulden (hier: 50 Prozent) anlasten lassen, weil er nur so schnell fahren darf, wie er innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann.
Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 12 U 66/12