Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(2210) Vorfahrt am Kreisverkehr
(D.A.S.) Sieht ein Radfahrer an einem Radweg, der die Zufahrtstraße zu einem Kreisverkehr kreuzt, ein „Vorfahrt-gewähren“-Schild, so muss er Autos Vorfahrt geben, die in den Kreisverkehr einbiegen wollen. Daran ändert auch ein „Vorfahrt-gewähren“-Schild für den Autoverkehr in Verbindung mit dem „Kreisverkehr“-Schild nichts. Denn dieses gibt nur dem Verkehr im Kreisverkehr selbst Vorfahrt und bezieht sich nicht auf den Radweg davor.
OLG Hamm, Az. 9 U 200/11