Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2212) Behindertenparkplatz bleibt

(jlp). Ein Grundstückseigentümer wollte sich nicht damit abfinden, dass seinem Grundstück gegenüber ein Behindertenparkplatz für seinen schwerbehinderten Nachbarn mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung eingerichtet wurde. Er machte geltend, dass er seine Autos in unmittelbarer Nähe seines Hauses parken wolle. Überdies brauche der Nachbar keinen Behindertenparkplatz. Dieser habe die Möglichkeit, sein Fahrzeug auf seinem eigenen Grundstück abzustellen. Die Klage hatte keinen Erfolg, weil der Nachbar für die Beseitigung dieses Behindertenparkplatzes zum einen kein besonderes Interesse nachweisen konnte. Zum anderen hat der Nachbar keinen Anspruch darauf, dass in der Nähe seines Hauses sämtliche Parkmöglichkeiten auf Dauer erhalten blieben.

 Verwaltungsgericht Koblenz, Az.: 6 K 569/13.KO

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