Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2216) Kaskoversicherungsschutz

(jlp). Ein Schadenersatzanspruch aus dem Fahrzeugkaskoversicherungsvertrag besteht dann nicht, wenn ein Schaden dadurch entstanden ist, dass sich bei dem Fahrzeug während der Fahrt ein Teil löst und dann überfahren wird. Der Anspruch gegen die Versicherung scheitert bereits daran, dass das versicherte Fahrzeug keiner Einwirkung mechanischer Gewalt von außen ausgesetzt war. "Von außen" bedeutet dabei, dass dieses nicht ein Teil des Fahrzeuges selbst sein darf. Kaskoversicherungsschutz besteht also nur dann, wenn das versicherte Fahrzeug mit äußeren Hindernissen kollidiert.

 Bundesgerichtshof, Az.: IV ZR 62/12

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