Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2225) Kein erleichterter Kfz-Diebstahl

(jlp). Das Aufbewahren der Fahrzeugpapiere im Wagen erhöht nicht das versicherte Risiko. Zwar ist einem Fahrzeugdieb, der mit der Entwendung des Fahrzeugs zugleich in den Besitz des Kfz-Scheins gelangt, die Gewahrsamsicherung erleichtert. Allerdings ist nach der Lebenserfahrung nicht typischerweise anzunehmen, dass das Zurücklassen des – von außen nicht sichtbaren – Fahrzeugscheins einen zur Totalentwendung noch nicht entschlossenen Täter dazu motiviert, einen Wagen zu stehlen. Die Kfz-Teilkaskoversicherung muss daher den Diebstahlschaden ersetzen.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 20 U 226/12

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