Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(2230) Beharrlichkeit rechtfertigt Fahrverbot
(jlp). Gegen einen unter anderem wegen verbotenen Telefonierens beim Autofahren verkehrsordnungswidrig vorbelasteten Verkehrsteilnehmer kann bei einer erneuten einschlägigen Verkehrsordnungswidrigkeit ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden. Bereits die wiederholte Begehung für sich genommen eher geringfügiger Verkehrsverstöße rechtfertigt die Anordnung eines Fahrverbots. Es ist dann von einer beharrlichen Pflichtverletzung auszugehen. Dies jedenfalls dann, wenn innerhalb von zwölf Monaten der Betroffene dreimal wegen verbotenen Telefonierens beim Autofahren rechtskräftig verurteilt worden ist.
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 3 RBs 256/13