Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2231) Tempo 200 km/h ist zu viel

(jlp). Die wesentliche Überschreitung der Autobahn-Richtgeschwindigkeit (hier: Tempo 200 km/h) kann zu einer Mithaftung im Umfang von 40 Prozent führen, wenn der Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit zu vermeiden gewesen wäre.

Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 12 U 313/13

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