Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2235) Fehleranfälligkeit reicht nicht aus

(jlp). Der Käufer eines Neufahrzeugs kann vom Pkw-Kaufvertrag zurücktreten, wenn es sich um ein sog. "Montagsauto" handelt, das heißt, wenn eine Vielzahl von Fahrzeugmängeln immer wieder einen Werkstattaufenthalt notwendig machen. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag setzt aber voraus, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Rücktritts einen Sachmangel aufweist. Fehlt es daran, kann der Rücktritt nicht allein darauf gestützt werden, dass das Fahrzeug wegen einer Vielzahl in der Vergangenheit bestehender – zwischenzeitlich beseitigter – Mängel fehleranfällig sei.

Kammergericht Berlin, Az.: 23 U 79/12

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