Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2237) Abschleppkosten für Leerfahrt

(jlp). Parkt ein Fahrzeug im absoluten Haltverbot, dann kann die Polizei veranlassen, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird. Kommt nun der Fahrzeugführer zu seinem Auto, bevor das bereits beauftragte Abschleppunternehmen erschienen ist, so muss der Fahrer gleichwohl die Kosten der Leerfahrt (Anfahrt) bezahlen. Kosten für eine Leerfahrt dürfen jedoch ausnahmsweise dann nicht erhoben werden, wenn das Abschleppfahrzeug ohne Einbußen für eine effektive Aufgabenerfüllung auf Kosten eines anderen Pflichtigen unmittelbar anderweitig eingesetzt werden kann.

Oberverwaltungsgericht Münster, Az.: 5 A 1687/12

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