Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(2238) Stromanbieter haftet für Stromstörung
(jlp). Wird ein neuer Computer nach einer Stromstörung beschädigt oder gar zerstört, muss der Stromanbieter dafür nach dem Produkthaftungsgesetz geradestehen, allerdings erst ab Schäden über 500 €. Denn nach dem Produkthaftungsgesetz hat der Geschädigte eine Selbstbeteiligung in dieser Höhe zu leisten. In solchen Fällen ist die Netzbetreiberin als Herstellerin des fehlerhaften Produkts "Elektrizität" anzusehen.
Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 144/13