Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2245) Beleidigung eines Polizeibeamten als Bullenschwein

(jlp). Die Beleidigung eines Polizeibeamten als "Bullenschwein" durch einen alkoholisierten Radfahrer (1,49 Promille) erfüllt zwar den Tatbestand der Beleidigung, doch führt dies nicht dazu, dass dem Polizeibeamten ein Schmerzensgeld zuzusprechen ist. Erst recht gilt dies dann, wenn der Radfahrer durch einen Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist. Hier sind so bereits Sanktionen ausgesprochen worden.

Landgericht Oldenburg, Az.: 5 S 595/12

Zurück