Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2246) Vorsicht beim Einparken

(jlp). Stößt ein nach rechts in eine Parklücke abbiegender Kraftfahrzeugführer mit einem sein Fahrzeug rechts überholenden Rollerfahrer zusammen, können mit einem gleich hohen Verschuldensanteil zu bewertende, erhebliche Verkehrsverstöße beider Verkehrsteilnehmer vorliegen. Der Pkw-Fahrer hatte durch einen unmittelbar vor dem Einparken vorgenommenen Linksschwenk gegen das für einen Rechtsabbieger geltende Gebot, sich möglichst weit rechts einzuordnen, verstoßen. Er hatte außerdem die doppelte Rückschaupflicht missachtet. Dem Rollerfahrer war vorzuwerfen, dass er in unzulässiger Weise rechts überholt hat. Diese Feststellungen begründen ein gleich hohes Verschulden, sodass eine Unfallhaftung von je 50 Prozent besteht.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 9 U 88/13 u. 9 U 89/13

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