Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(2247) Radfahrer gegen Fußgänger
(jlp). In einer Fußgängerzone muss ein Fußgänger nicht damit rechnen, dass ihn Radfahrer von hinten überholen. Bei einer unklaren Verkehrslage muss vielmehr der Radfahrer, gegebenenfalls mit Blickkontakt, Verständigung zum Fußgänger suchen, um einen Unfall zu vermeiden. Den Belangen des Fußgängers kommt ein besonderes Gewicht zu; insbesondere darf der Radfahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Oberlandesgericht München, Az.: 10 U 2020/13