Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2258) Keine Fortsetzung einer aufgelösten GmbH

(jlp). Ist über das Vermögen einer GmbH das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden und wurde daraufhin die Auflösung der Gesellschaft von Amts wegen in das Handelsregister eingetragen, so kann die aufgelöste GmbH nach der Schlussverteilung nicht mehr fortgesetzt werden. Dies gilt auch dann, wenn bei der Schlussverteilung sämtliche Gläubiger vollständig befriedigt worden sind.

Oberlandesgericht Schleswig, AZ 2 W 89/13

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