Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2264) Privat oder geschäftlich?

(jlp). Ein Verbraucher, der online eine Ware bestellt, hat grundsätzlich ein Widerrufs- und Rückgaberecht. Ein solches Recht steht aber einem gewerblichen Kunden nicht zu. Bestellt ein Gewerbetreibender auf seinen Firmennamen eine Waschmaschine, lässt er diese aber an seine Privatadresse liefern, so steht dem Gewerbetreibenden kein Widerspruchsrecht zu, wenn er die Waschmaschine zurückgeben will. Für eine gewerbliche Bestellung spricht auch, dass der Gewerbetreibende die E-Mail-Adresse seines Geschäftes angegeben hat. Unerheblich ist dagegen, dass die Waschmaschinenbezahlung vom Privatkonto erfolgte.

Amtsgericht München, AZ 222 C 16325/13

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