Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2266) Bagatellgrenze bei Fahrzeugmangel

(jlp). Ist ein neu gekauftes Auto mangelhaft, dann steht dem Kfz-Käufer grundsätzlich das Recht zu, von diesem Kaufvertrag zurückzutreten. Eine Grenze gibt es aber auch hier. Dies nämlich dann, wenn der Mängelbeseitigungsaufwand, gemessen am Kaufpreis des Neuwagens (hier: 29.953 Euro), nur sehr gering ist. Hierzu hat der Bundesgerichtshof nun entschieden, dass eine Rückabwicklung des Neuwagenkaufs dann berechtigt ist, wenn der Mängelbeseitigungsaufwand von 5 Prozent des Kaufpreises überschritten ist.

Bundesgerichtshof, AZ VIII ZR 94/13

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