Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2273) „Atypischer Rotlichtverstoß“

(jlp). Bei groben Verstößen gegen die Straßenverkehrs-Ordnung ist im Regelfall nicht nur ein Bußgeld, sondern auch eine Fahrverbotsanordnung die Folge. Liegt ein sogenannter „atypischer Rotlichtverstoß" vor (hier: Anhalten an der Haltlinie, danach langsames Anfahren; die Lichtzeichenanlage befand sich nach einer auf die Haltlinie folgenden Einmündung), ist ein Fahrverbot nicht indiziert.

Kammergericht Berlin, AZ: 3 Ws (B) 15/14 – 122 Ss 4/14

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