Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2276) Kündigung mit Hindernissen

(jlp). Die bei einem Internet-Vertragsabschluss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Klausel „Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und ist mit eigenhändiger Unterschrift und unter Nennung der zur Registrierung verwendeten E-Mail-Adresse per Post an X-GmbH zu richten", ist unwirksam und rechtswidrig. Denn Verbraucher, die einen Vertrag über das Internet abschließen und abwickeln, müssen diesen Vertrag auch auf demselben Weg, das heißt über das Internet, wieder kündigen können.

Landgericht Berlin, AZ: 16 O 500/13

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