Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(2278) Geschwindigkeitsbegrenzung mit Schneeflocke
(jlp). Das Zusatzschild „Schneeflocke" zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung erlaubt auch bei nicht winterlichen Straßenverhältnissen keine höhere als die angeordnete Geschwindigkeit. Das eine „Schneeflocke" darstellende Zusatzschild enthält bei sinn- und zweckorientierter Betrachtungsweise lediglich einen (entbehrlichen) Hinweis darauf, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung Gefahren möglicher winterlicher Straßenverhältnisse abwehren soll. Mit diesem Hinweis soll die Akzeptanz der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung erhöht werden. Der Hinweis bezweckt nur die Information der Verkehrsteilnehmer und enthält – anders als das Schild „bei Nässe" – keine zeitliche Einschränkung der angeordneten zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Kraftfahrer müssen die die Geschwindigkeit begrenzende Anordnung daher auch bei trockener Fahrbahn beachten.
Oberlandesgericht Hamm, AZ: 1 RBs 125/14