Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(2282) Telefonieren bei automatisch abgeschaltetem Motor
jlp). Bei der Ausschaltung des Motors ist nicht zwischen einem automatischen Ausschalten des Motors beim bewussten Abbremsen beziehungsweise Anhalten des Fahrzeugs und einer bewussten manuellen Ausschaltung durch den Fahrzeugführer zu unterscheiden. Der Vorschrift lässt sich auch nicht entnehmen, dass ein Ausschalten des Motors nur dann gegeben sein soll, wenn zu dessen (Wieder-)Einschaltung die Bedienung einer Zündvorrichtung erforderlich ist. Wurde also der Fahrzeugmotor aufgrund einer Start-Stopp-Funktion automatisch ausgeschaltet, dann darf der Fahrzeugführer für diese Zeit mit seinem Handy telefonieren.
Oberlandesgericht Hamm, Az. 1 RBs 1/14